Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf
...Schlichten statt Richten...
Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Konfliktlösungsstelle bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten mit vermögensrechtlichen Ansprüchen. Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig und soll dazu dienen, die "Fronten nicht noch mehr zu verhärten" Verhandelt werden können Ansprüche wegen
Bei Konflikten aus dem Nachbarschaftsrecht muss das Schiedsamt immer zuerst aufgesucht werden.
Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Vereinbarung versucht werden wie bei
Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich
Ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".
Hilfreich für Schlichtungsverhandlungen sind die Schulungen und Unterrichtungen in Fortbildungsveranstaltungen über Strafrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Mediation.
Wenn ihr Antragsgegner in der Samtgemeinde Nenndorf wohnt, wenden sie sich bei aufkommenden Streitigkeiten an:
Schiedsmann
Winfried Wingert
Schiedsamt 1
Gebiet der Stadt Bad Nenndorf
Telefon 05723 – 740 523 Podbielskystr. 5, 31542 Bad Nenndorf
Schiedsmann
Eike Loos
Schiedsamt 2: Gebiet der Gemeinden Haste, Hohnhorst, Suthfeld
Telefon 05723 – 740 258
Reddinger Weg 45, 31559 Haste
Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.