Schiedsamt der Samtgemeinde Nenndorf
...Schlichten statt Richten...

Das Schiedsamt ist eine vorgerichtliche Konfliktlösungsstelle bei bürgerrechtlichen Streitigkeiten mit vermögensrechtlichen Ansprüchen. Der Antrag auf ein Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig und soll dazu dienen, die "Fronten nicht noch mehr zu verhärten" Verhandelt werden können Ansprüche wegen

  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen
  • Nachbarschaftsrecht
  • Hausordnung

Bei Konflikten aus dem Nachbarschaftsrecht muss das Schiedsamt immer zuerst aufgesucht werden.

Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Vereinbarung versucht werden wie bei

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Leichte Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich

  • ist 30 Jahre lang vollstreckbar
  • unterbricht die Verjährung eines Anspruches
  • und spart Kosten
  • eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro Kosten

Ein Schlichtungsversuch bei einer Schiedsperson führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert".

Hilfreich für Schlichtungsverhandlungen sind die Schulungen und Unterrichtungen in Fortbildungsveranstaltungen über Strafrecht, Nachbarschaftsrecht sowie Mediation.

Wenn ihr Antragsgegner in der Samtgemeinde Nenndorf wohnt, wenden sie sich bei aufkommenden Streitigkeiten an:

 

 

Schiedsmann
Winfried Wingert
Schiedsamt 1
Gebiet der Stadt Bad Nenndorf
Telefon 05723 – 740 523 Podbielskystr. 5, 31542 Bad Nenndorf

 

Schiedsmann
Eike Loos
Schiedsamt 2: Gebiet der Gemeinden Haste, Hohnhorst, Suthfeld
Telefon 05723 – 740 258
Reddinger Weg 45, 31559 Haste

 

Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.